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   VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819   

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VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819 (https://dejure.org/2011,67491)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.02.2011 - B 5 K 09.819 (https://dejure.org/2011,67491)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - B 5 K 09.819 (https://dejure.org/2011,67491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsumfang der Pensionsfestsetzungsbehörde bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallruhegehalt; Sachverständigengutachten; BerufskrankheitenverordnungBeamtenrechts; Unfallruhegehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.04.2010 - 3 B 09.1665

    Zur Frage der Beschränkung der Pensionsfestsetzungsbehörde bei der ihr

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819
    Die Festsetzungsbehörde hat aber eine eigenständige Prüfungsbefugnis zur Beantwortung der Frage, ob die festgestellte Dienstunfähigkeit wesentlich auf die Dienstunfälle bzw. eine - hier nicht bestehende - Berufserkrankung zurückzuführen ist (BayVGH, Beschluss vom 30.04.2010, Az. 3 B 09.1665; Plog/Wiedow, a.a.O., RdNr. 5 o zu § 36 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, Stand: Oktober 2010, Erl. 3 zu § 36 BeamtVG).

    Dabei muss sich die Ernennungsbehörde nach der Natur der Sache auf einen bestimmten Lebenssachverhalt beziehen, in dem sich ihrer Auffassung nach die Dienstunfähigkeit des betroffenen Beamten manifestiert und der ursächlich für die Ruhestandsversetzung ist, ohne dass sie dabei zu berücksichtigen hat, ob es sich hier um einen Dienstunfall bzw. dessen Folgen handelt (BayVGH, Beschluss vom 30.04.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819
    Das gilt insbesondere, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind (BVerwG, Urteil vom 06.02.1985, 8 C 15/84, BVerwGE 71, 38; Beschlüsse vom 30.06.2010, Az. 2 B 72/09; vom 15.06.2009, Az. 2 B 38/09).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819
    Der Anspruch auf Unfallruhegehalt erfordert ausdrücklich, dass der Beamte infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand getreten ist (vgl. zur unfallbedingten Polizeidienstunfähigkeit: BVerwG, Urteil vom 15.09.1994, Az. 2 C 24/92, BayVBl 1995, 185).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06

    Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819
    Die Versetzungsverfügung entfaltet insoweit Feststellungswirkung und erwächst in Bestandskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2007, Az. 2 C 22/06, NVwZ-RR 2008, 193).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819
    Dabei sind ursächlich bzw. mitursächlich für den eingetretenen Schaden nur solche kausalen Bedingungen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, Az. 2 A 3/08, BayVBl 2009, 347).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 1 A 669/07

    Geltendmachung eines Unfallausgleichs zwei Jahre nach dem Dienstunfall wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819
    Weitere erkennbare Mängel können sich auch für den nicht Sachkundigen daraus ergeben, dass das Gutachten im Hinblick auf die gutachterlich zu treffenden Feststellungen und ihre Herleitung und Begründung unvollständig ist (OVG NRW, Urteil vom 10.12.2010, Az. 1 A 669/07).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819
    Das gilt insbesondere, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind (BVerwG, Urteil vom 06.02.1985, 8 C 15/84, BVerwGE 71, 38; Beschlüsse vom 30.06.2010, Az. 2 B 72/09; vom 15.06.2009, Az. 2 B 38/09).
  • VG Augsburg, 13.08.2015 - Au 2 K 15.49

    Recht der Landesbeamten; Hochschulausbildung; ruhegehaltsfähige Dienstzeit;

    Dies werde durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Februar 2011 - B 5 K 09.819 - bestätigt.

    Insoweit sei auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. Februar 2011 - B 5 K 09.819 - zu verweisen, wonach der Ernennungsbehörde die Aufgabe und Befugnis zukomme, eine von ihr verfügte Ruhestandsversetzung zu begründen.

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